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Arbeitsmarkt > Arbeitsvertrag

Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages gibt es einige Dinge zu beachten, um Schwierigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden.

In Deutschland muss jede Arbeitsstelle angemeldet werden und mit einem Arbeitsvertrag rechtlich abgesichert werden. Ein Arbeitsvertrag enthält üblicherweise Angaben wie die Beschreibung der Tätigkeit, der im Rahmen der Tätigkeit zu erledigenden Arbeiten, die wöchentliche Arbeitszeit, das Gehalt, Urlaubsanspruch etc. Unter Umständen existiert für Ihre neue Arbeitsstelle auch eine Funktionsbeschreibung, die Details zu Ihrer Arbeit, Ihren Vorgesetzten und Untergebenen, sowie speziell genannten Tätigkeiten enthält.

Erst nach Erhalt und ggf. Prüfung des Arbeitsvertrages darf eine Tätigkeit offiziell begonnen werden. Daher sollten Sie einen Arbeitsvertrag grundsätzlich sehr genau lesen und bei Unklarheiten diese mit Ihrem neuen Arbeitgeber durchsprechen. Es gibt Angebote Arbeitsverträge individuell prüfen zu lassen z. B. von Arbeitnehmerverbänden, Gewerkschaften und Rechtsschutzversicherungen.

Manche große Arbeitgeber haben neben den individuellen Verträgen mit den einzelnen Mitarbeitern noch sogenannte Mantelverträge mit z. B. Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften oder dem Betriebsrat abgeschlossen. Sollte auf diese Mantelverträge im Arbeitsvertrag verwiesen werden, müssen Ihnen diese schriftlich ausgehändigt werden.

Der Arbeitsvertrag stellt die rechtliche Basis für jegliche berufliche Anstellung dar. Nur Dinge, die im Arbeitsvertrag stehen oder ggf. in unterschriebenen Ergänzungen haben z. B. vor dem Arbeitsgericht auch Relevanz.

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